Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom Altholz Sägewerk Spitzbart (Stand: August 2015)

1. Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB´s. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

2. Angebote

An unsere Angebote usw. sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

3. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Mehrkosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

4. Schutz von Unterlagen/Geheimhaltung

Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Preislisten, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 

5. Kaufpreis, Werklohn

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringenden Werkleistungen mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungseingang zu bezahlen. 

Wird gegen unsere Rechnung nicht umgehend, längstens jedoch binnen 1 Woche, ein begründeter Einspruch erhoben, der vom Unternehmer schriftlich vorzunehmen ist, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

6. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

7. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Skontoabzüge sind nicht gestattet.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt, beziehungsweise unserem Konto gutgeschrieben wurde.

8. Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung mindestens 6 Wochen fällig ist und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

9. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

10. Transportgefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens beziehungsweise der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Im Falle des Verzuges sind wird berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es ist vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

12. Erfüllungsort

Dieser ist sowohl für unsere Leistung, als auch die Gegenleistung, der Sitz unseres Unternehmens in Brandstraße 10, 4643 Pettenbach.

13. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen unsererseits hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Der Liefertermin wird insoferne fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.

14. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern und eine angemessene Lagergebühr in Rechnung zu stellen.

15. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

16. Gewährleistung

Im Falle eines Gewährleistungsanspruches des Käufers kann der Verkäufer diesen nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Sollte eine Behebung des Mangels auf diese Art nicht möglich sein, hat der Käufer das Recht auf Wandlung des Vertrages, sodass dieser aufzuheben ist.

Die Ware ist nach Empfang derselben durch den Käufer unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen (bei Konsumenten 14 Tagen) nach Lieferung dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Bei Verbrauchergeschäften hat der Verkäufer die Gewährleistung im Sinne des § 932 ABGB zu leisten. Bei Vorliegen eines Mangels ist derselbe vom Verkäufer zu verbessern, die Sache auszutauschen oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Sind die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Soweit der Mangel nicht geringfügig ist, kann vom Käufer eine Aufhebung des Vertrages verlangt werden.

17. Schadenersatz

Ansprüche auf Schadenersatz sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an Gegenständen, welche zur Bearbeitung übernommen wurden, außer letzteres wurde im Einzelnen vereinbart.

18. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern und für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für den Käufer als Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

19. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigten nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

20. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und so weiter bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc., ausgenommen Mängelanzeigen bei Verbrauchern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

21. Gerichtsstandsvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig (BG Kirchdorf an der Krems oder LG Steyr). Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort seiner Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Pettenbach, August 2015

 

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